L-Bewilligung — Kurzaufenthalt
Für Arbeitsverträge von weniger als 12 Monaten. Gültig bis Vertragsende. Verlängerbar bei fortgesetzter Beschäftigung.
Umzugsleitfaden
EU- und EFTA-Staatsangehörige profitieren vom Abkommen über die Freizügigkeit. Sie können ohne Visum in die Schweiz einreisen, eine Arbeit aufnehmen und eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, die gleichzeitig als Arbeitsbewilligung gilt. Dieser Leitfaden erklärt die offiziellen Schritte.
Nur allgemeine Information — Regeln können kantonal variieren und sich ändern. Klären Sie Details immer mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und Ihrer Gemeinde vor dem Umzug.
Die Schweiz ist nicht in der EU, aber EU-/EFTA-Bürger haben dank bilateraler Abkommen vereinfachten Zugang. Es gibt keine Jahreskontingente für EU-/EFTA-Arbeitnehmer und kein Einreisevisum.
Bei vorübergehender Arbeit von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr benötigen EU-/EFTA-Staatsangehörige keine Aufenthaltsbewilligung. Die Arbeit muss stattdessen bei den kantonalen Behörden gemeldet werden.
Dieser Weg gilt, wenn Sie höchstens 90 Tage im selben Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten — z. B. bei Saison- oder Projektjobs.
Ihr Schweizer Arbeitgeber meldet die kantonale Behörde über das SEM-Online-Meldesystem. Entsandte Arbeitnehmer und selbstständige Dienstleister müssen das Formular mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn einreichen. Direktanstellungen bei einem Schweizer Unternehmen werden am ersten Arbeitstag gemeldet.
Sie dürfen mit EU-/EFTA-Reisepass oder Personalausweis einreisen und arbeiten. Bewahren Sie Arbeitsvertrag und Meldebestätigung während des Einsatzes griffbereit auf.
Überschreitet der Einsatz 90 Tage oder haben Sie Ihre bewilligungsfreien Tage bereits genutzt, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden und eine L- oder B-Bewilligung beantragen, bevor Sie weiterarbeiten.
Wenn Sie für einen Job von mehr als drei Monaten in die Schweiz ziehen, folgen Sie diesen Schritten nach Vertragsabschluss.
Ihr Arbeitgeber muss einen schriftlichen Vertrag mit Dauer, Arbeitszeit und Funktion vorlegen. Workero verbindet Sie mit Schweizer Unternehmen, die qualifizierte Arbeitskräfte aus Europa suchen.
Für EU-/EFTA-Staatsangehörige ist kein Visum nötig. Reisen Sie mit Reisepass oder Personalausweis. Sie dürfen bis zu drei Monate zur Jobsuche einreisen, dürfen aber ohne Bewilligung nicht arbeiten.
Sie melden sich dort an, wo Sie tatsächlich wohnen — in der Regel mit Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters. Ihre Bewilligung ist an Ihren Wohnkanton gebunden.
Besuchen Sie das Einwohnerkontrolle-Büro innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor dem ersten Arbeitstag. Bringen Sie Ausweis, Arbeitsvertrag und Wohnungsnachweis mit.
Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an das kantonale Migrationsamt weiter. Eine L-Bewilligung gilt für Verträge unter einem Jahr, eine B-Bewilligung für ein Jahr oder länger (bis zu fünf Jahre gültig). Die Aufenthaltsbewilligung ist gleichzeitig Ihre Arbeitsbewilligung.
Die Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung obligatorisch. Vergleichen Sie Anbieter auf ch.ch und melden Sie sich bei einer Krankenkasse an.
Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der AHV an. Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto für Lohnzahlungen und führen Sie Ihre Bewilligungskarte mit — Arbeitgeber und Behörden können danach fragen.
EU-/EFTA-Bewilligungen richten sich nach Ihrer Beschäftigungssituation. Dies sind die häufigsten Kategorien für Arbeitnehmer.
Für Arbeitsverträge von weniger als 12 Monaten. Gültig bis Vertragsende. Verlängerbar bei fortgesetzter Beschäftigung.
Für Verträge ab einem Jahr, Selbstständigkeit oder ausreichende finanzielle Mittel. Fünf Jahre gültig (oder Vertragsdauer). Arbeitgeber- und Kantonswechsel innerhalb der EU-/EFTA-Regeln frei möglich.
Wenn Sie in einem angrenzenden EU-/EFTA-Land wohnen und in der Schweiz arbeiten und mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren. Antrag durch den Arbeitgeber beim Kanton des Arbeitsortes.
Nutzen Sie diese Behördenquellen für aktuelle Regeln, Formulare und kantonale Kontakte.
Erstellen Sie Ihr Workero-Arbeiterprofil und werden Sie von Schweizer Unternehmen entdeckt, die qualifizierte EU-Talente suchen.
Profil erstellen